In diesem Artikel erfahren Sie, zu welchen Zeitpunkten Sie Anbieter einladen können.

 

  1. Vorab: Sie können Anbieter bereits einladen, auch wenn sie noch keine Angebote abgeben oder Dokumente ansehen dürfen.
  2. Während Angebote einreichen: Anbieter können während des Zeitraums zum Einreichen von Angeboten eingeladen werden. In diesem Fall bereiten Sie zunächst die Dokumente vor, erlauben das Einreichen von Angeboten und laden dann die Anbieter ein.